Ransomware Attacke – neben Schadenbegrenzung nicht die Meldepflicht vergessen!
Attacke? Meldepflicht!
Haben Sie gewusst, dass Sie eine Ransomware-Attacke beim zuständigen Landesamt für Datenschutz und beim BSI melden müssen? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet Ihnen auch ein Notfalldokument (Erste Hilfe bei einem schweren IT-Sicherheitsvorfall), außerdem finde Sie dort auch Maßnahmenpakete (Überblick über die wichtigsten Maßnahmen) sowie Handreichungen.
Weitere Informationen sowie die Handreichungen finden Sie auf der Seite des BSI unter: Notfallplan und Handreichungen BSI
Attacke? Anzeige!
Nachdem eine Ransomware-Attacke gemäß §§ 202a-d, 203, 206, 303a-b Strafgesetzbuch eine Straftat darstellt, sollten Sie den Vorfall auch zur Anzeige bringen. Die zuständigen Polizeibehörden durchsuchen das Darknet nach Daten, die im Zuge der Ransomware-Attacke erbeutet und vielleicht dort zum Kauf angeboten werden. Außerdem bieten sie Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen einer Attacke. Betroffene Unternehmen können sich an die zentralen Ansprechstellen für Cybercrime der Polizei wenden: Kontakt Cyber Crime Polizeistellen
Altbewährtes – die neue Gefahr
Wussten Sie, dass es Ransomware bereits seit 34 Jahren gibt? Ja, richtig gelesen, bei Ransomware handelt es sich nicht um eine neue Gefahr, jedoch um eine Bedrohung, die aktueller ist, denn je!
Im Jahre 1989 wurde der erste Ransomware Angriff bekannt: damals wurde die Schadsoftware auf einer Diskette per Brief verschickt. Sobald die Diskette eingelegt wurde, startete ein Programm, welches die Inhalte der Festplatte des angeschlossenen PCs verschlüsselte. Die Entschlüsselung war nur über eine weitere Diskette möglich, die natürlich erst nach Zahlung des geforderten Lösegeldes verschickt wurde.
Ransomware-Attacke – was passiert da?
Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind Ransomware-Attacken auf Unternehmen, Behörden und Bildungseinrichtungen derzeit die größte Bedrohung im IT-Bereich. Bei einer Ransomware-Attacke erhält der Empfänger eine Mail, in der er aufgefordert wird, einen darin enthaltenen Link zu klicken oder eine Dateianlage zu öffnen. Die Anlagen sind häufig als Rechnungen oder Gewinnmitteilungen getarnt. Die Mail ist meist so gut fingiert, deren Inhalt so gut argumentiert, dass ein Klick schnell geschehen ist. Ein Klick genügt und die Ransomware-Programme verschlüsseln Inhalte einzelner Rechner oder kompletter Netzwerke. Diese werden erst nach Zahlung eines Lösegeldes wieder freigegeben.
Quelle: Bericht des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2022“, Seite 15, Stand 31.07.2023
Den vollständigen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit des BSI finden Sie hier: Bericht IT-Sicherheitslage BSI
Vorsicht ist besser als Nachsicht!
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